
Es gibt im Kirchenkreis Soest zwei "Kircheneintrittstellen". Die eine ist an der Superintendentur in Soest, die andere im Gemeindebüro in Lippstadt angesiedelt. An den Kircheneintrittstellen können sich Menschen, die an einem (Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche interessiert sind, beraten und über das weitere Vorgehen informieren lassen. Der Kircheneintritt selbst erfolgt dann nach Absprache mit dem zuständigen Gemeindepfarrer bzw. der zuständigen Gemeindepfarrerin in der Wohnsitz-Kirchengemeinde durch Beschluss des Presbyteriums. Ein Wiedereintritt erfolgt in der Regel formlos, ein Eintritt wird durch eine Taufe vollzogen. Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitz-Kirchengemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen.
In Dortmund und Lüdenscheid gibt es eine zusätzliche neue Möglichkeit, wieder in die Kirche einzutreten. Hier genehmigte die Landeskirche "Wiedereintrittsstellen". An diesen führt ein Pfarrer oder eine Pfarrerin mit dem Interessenten bzw. der Interessentin ein Gespräch über die Motivation des Wiedereintritts und nimmt die persönlichen Daten auf. Der Wiedereintritt erfolgt an Ort und Stelle. Anschließend wird die Wohnsitz- oder Wunschkirchengemeinde über die Wiederaufnahme informiert. Durch ein von allen evangelischen Landeskirchen getroffenes Abkommen, ist es darüber hinaus möglich, an einer beliebigen Eintrittstelle im Deutschland den Wiedereintritt vorzunehmen. In einem neu erschienen Faltblatt der Landeskirche mit dem Titel "dazu gehören", das in den Gemeinden und im Kreiskirchenamt ausliegt, wird alles Wichtige rund um den Kircheneintritt aufgeführt. Auch im Kirchenkreis Soest ist die Schaffung einer Wiedereintrittsstelle im Gespräch.
<<zurück - weiter>> Taufe