
Der Kaufmann Franz Heinrich Schwarze hat durch Testament vom 10. Februar 1840, zur Aufbewahrung am 13. März 1840 dem Königl. Preuß. und Fürstl. Lipp. Gesammtgericht übergeben und am 18. Juli 1843 durch dasselbe eröffnet, die Evangelische Kirchengemeinde Lippstadt als Miterbin eingesetzt. Er hat der Evangelischen Kirchengemeinde Lippstadt auferlegt, das Vermögen zu erhalten und nur die Erträge aus diesem Vermögen nach seinen Vorgaben zu verwenden.
Kontakt: Evangelische Kirchengemeinde Lippstadt, Brüderstr. 15, 59555 Lippstadt
Internet: Satzung der Schwarze'schen Stiftung
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