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Evangelisch am Hellweg
Heute ist Dienstag,
15. Mai 2012

Wichtige Informationen für Spenderinnen und Spenden

  • Spenden sind eine wichtige Hilfe zur Erfüllung der vielfältigen kirchlichen Aufgaben. Anders als bei der Kirchensteuer, dem freiwilligen Kirchgeld oder dem Beitrag zu einer Kollekte können Spenden nicht nur allgemein für den betreffenden kirchlichen Haushalt sondern auch für einen bestimmten Zweck gegeben werden. Der Spender oder die Spenderin hat also die Möglichkeit, gerade das zu unterstützen, was ihm oder ihr besonders wichtig und unterstützenswert erscheint.
  • Spenden sind gemäß § 10 b EStG als Sonderausgabe vom zu versteuernden Einkommen abzugsfähig. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 100,- Euro bedarf es keiner gesonderten Zuwendungsbestätigung, sofern es sich bei dem Empfänger um eine zuwendungsberechtigte Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Dies trifft auf den Kirchenkreis und seine Kirchengemeinden zu - in diesem Fall genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (§ 50 EStDV).
  • Sie können Ihre allgemeine Spende der evangelischen Kirche direkt per Bank-Überweisung zukommen lassen: Evangelischer Kirchenkreis Soest, Konto-Nr. 200 556 5025 bei der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank), BLZ 350 601 90.
  • Schreiben Sie auf den Überweisungsträger unter Verwendungszweck "Spende" auch Ihre Adresse, falls Sie eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt wünschen.
  • Weitere Informationen zum Them,a Fundraising im Evangelischen Kirchenkreis Soest gibt es hier.
Zuletzt bearbeitet am Mi 17 Aug 2011 12:32:11 CEST
von Johannes Majoros-Danowski