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Evangelisch am Hellweg
Heute ist Montag,
14. Mai 2012

Taufe

Wollen Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeindepfarrerin bzw. Ihren Gemeindepfarrer (siehe hier). Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.

Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird der Kopf des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück. Mit der Taufe beginnt kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar. Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist. Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes vollzogene Taufe ist gültig. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Unterweisung durch die Pfarrerin oder den Pfarrer voran.

Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der EKvW und der EKD.

 


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Zuletzt bearbeitet am Mi 27 Jan 2010 15:25:37 CET
von Johannes Majoros-Danowski