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Evangelisch am Hellweg
Heute ist Montag,
14. Mai 2012

Trauung

Eine kirchliche Trauung sollte bei der zuständigen Pfarrerin oder dem zuständigen Pfarrer der örtlichen Kirchengemeinde frühzeitig angemeldet werden (siehe hier). Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe.

Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z.B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissiorale).

Die kirchliche Trauung ist eine gottesdienstliche Handlung. Den Eheleuten wird bezeugt, dass der Ehestand von Gott gestiftet ist und der Ehebund nach seinem Willen nur durch den Tod gelöst werden soll. Mann und Frau geloben, einander zu lieben und zu ehren und sich die Treue zu halten, bis der Tod sie scheidet. Den Eheleuten wird der Segen Gottes zugesprochen.

In vielen Gemeinden wird aus Anlass eines besonderen Jahrestages der Trauung auf Wunsch des Ehepaares ein Gottesdienst gefeiert. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt.

Weitere Informationen auf den Internsetseiten der EKvW und der EKD.


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Zuletzt bearbeitet am So 05 Feb 2006 22:41:14 CET
von Not Availiable